Rechtsprechung
BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis des Ehegatten bei gegen den Ehepartner gerichteten Zinsbescheiden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 10.11.1987 - VIII R 397/83
Anforderungen an die Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Die Klägerin ist zur Einlegung der Revision schon deshalb befugt, weil das finanzgerichtliche Urteil ihr gegenüber ergangen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1987 VIII R 397/83, BFH/NV 1989, 560 m.w.N.).In der Einspruchsentscheidung kann nicht die Festsetzung von Stundungszinsen gegenüber der Klägerin gesehen werden; eine solche Festsetzung ergibt sich weder aus dem Tenor noch aus der Begründung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 560).
Die Revision ist danach als unbegründet zurückzuweisen mit der Maßgabe, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 560;… vom 10. August 1989 V R 36/84, BFH/NV 1990, 386).
- BFH, 20.04.1988 - I R 67/84
Empfängerbenennung - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Rechtmäßigkeit - …
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Das angefochtene Urteil ist aber trotz dieses Rechtsfehlers nicht aufzuheben, weil die Entscheidungsformel richtig ist (BFH-Urteil vom 20. April 1988 I R 67/84, unter 1., BFHE 154, 5, BStBl II 1988, 927). - BFH, 27.07.1983 - II R 21/83
Kirchensteuerschuld - Eheleute
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Daß die Klägerin durch den Zinsbescheid als Ehefrau des Klägers wirtschaftlich betroffen sein kann, begründet nicht die Klagebefugnis (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1983 II R 21/83, BFHE 138, 531, BStBl II 1983, 645;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 40 Anm. 56). - BFH, 10.08.1989 - V R 36/84
Unzureichende Vertretung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts durch nur …
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Die Revision ist danach als unbegründet zurückzuweisen mit der Maßgabe, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 560; vom 10. August 1989 V R 36/84, BFH/NV 1990, 386). - BFH, 23.11.1993 - IX R 28/89
Herabsetzung von Stundungszinsen (§ 234 AO )
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - IX R 94/93
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Ehemann, der Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Verfahren IX R 28/89, sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten.
- BFH, 23.11.1993 - IX R 28/89
Herabsetzung von Stundungszinsen (§ 234 AO )
Das Revisionsverfahren der Klägerin wird unter dem Aktenzeichen IX R 94/93 fortgeführt.